DSK legt Bußgeldkonzept vor

DSK legt Bußgeldkonzept vor

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am heutigen Mittwoch ihr Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen vorgelegt.

Laut heutiger Pressemitteilung der DSK gestalte das Konzept im Wesentlichen die Vorgaben des Art. 83 der Datenschutz-Grundverordnung aus und sei auf Fortentwicklung angelegt. Ziel des Konzepts sei es, den Datenschutzaufsichtsbehörden eine einheitliche Methode für eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bemessung von Geldbußen zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung des Konzeptes erfolge, nachdem erste Verhandlungen auf europäischer Ebene zu diesem Thema stattgefunden haben, in denen die Entwurfsfassung des Konzepts eine Rolle gespielt habe.

Veränderungen und Ergänzungen des Konzepts sowie der Praxis der Aufsichtsbehörden seien aufgrund neuer Erkenntnisse aus den europaweiten Abstimmungen in der Zukunft möglich. Bis der Europäische Datenschutzausschuss endgültige Leitlinien erstellt hat, biete das vorliegende Konzept die Grundlage für die Bußgeldzumessung in der Sanktionspraxis der deutschen Aufsichtsbehörden. Es solle Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in die Lage versetzen, die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden nachzuvollziehen und unterstützte mit der Anknüpfung an den Umsatz eines Unternehmens bei der Bußgeldzumessung den erklärten Willen des europäischen Gesetzgebers, die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen sicherzustellen.