EuGH Urteil zu Planet49
„Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht.“ So lautet zumindest der Titel der Pressemitteilung der Europäischen Gerichtshofs zum heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache C-673/17 – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. Planet49 GmbH.